Mehrwertsteuer-Rechner

Geben Sie den Betrag ein, wählen Sie den Steuersatz (19 % regulär oder 7 % ermäßigt) und ob der Betrag netto oder bereits brutto ist.

So nutzen Sie den Mehrwertsteuer-Rechner

  1. Betrag: der Preis oder die Summe, die Sie haben.
  2. Steuersatz: 19 % für den Regelsteuersatz oder 7 % für den ermäßigten Steuersatz.
  3. Der Betrag ist: Wählen Sie „Netto“, um die Mehrwertsteuer aufzuschlagen, oder „Brutto“, um sie aus einem Endpreis herauszurechnen.

Das Ergebnis zeigt den Brutto- oder Nettopreis, den Nettobetrag, die Umsatzsteuer und den Rechnungsbetrag, jeweils auf den Cent genau, sodass Sie die Werte direkt in eine Rechnung übernehmen oder einen Beleg prüfen können.

So wird die Mehrwertsteuer berechnet

Von netto zu brutto:

  • Mehrwertsteuer = Nettobetrag × Steuersatz ÷ 100
  • Brutto = Netto + Mehrwertsteuer

1.000 € netto zu 19 %: Die Steuer beträgt 190 €, der Bruttobetrag 1.190 €.

Von brutto zu netto:

  • Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100)
  • Mehrwertsteuer = Brutto − Netto

1.000 € brutto mit 19 %: Der Nettobetrag ist 1.000 ÷ 1,19 = 840,34 €, die Steuer 159,66 €.

Der häufigste Fehler

Am häufigsten werden 19 % vom Bruttobetrag abgezogen. 19 % von 1.000 € sind 190 €, damit blieben 810 € netto. Aber 19 % von 810 € sind nur 153,90 €, die Rechnung ergäbe also 963,90 € statt 1.000 €. Die Mehrwertsteuer ist ein Prozentsatz des Nettobetrags, nicht des Bruttobetrags, deshalb muss geteilt werden. Die Option „Brutto“ erledigt das für Sie. Zur Kontrolle addieren Sie Netto und Steuer: Es muss auf den Cent der ursprüngliche Bruttobetrag herauskommen.

Beispiele

Betrag Satz Modus Netto MwSt Brutto
1.000,00 € 19 % Netto 1.000,00 € 190,00 € 1.190,00 €
1.190,00 € 19 % Brutto 1.000,00 € 190,00 € 1.190,00 €
1.000,00 € 7 % Brutto 934,58 € 65,42 € 1.000,00 €
1.070,00 € 7 % Brutto 1.000,00 € 70,00 € 1.070,00 €
49,99 € 19 % Brutto 42,01 € 7,98 € 49,99 €

Welcher Steuersatz gilt?

Das Umsatzsteuergesetz kennt in Deutschland zwei Sätze:

  • 19 %, Regelsteuersatz: die meisten Waren und Dienstleistungen, etwa Kleidung, Elektronik, Handwerkerleistungen, Beratung, Getränke und Autos.
  • 7 %, ermäßigter Satz: die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, auch als E-Book und E-Paper, Personennahverkehr, Hotelübernachtungen, Kulturveranstaltungen und einige weitere Leistungen, die in einer Anlage zum Gesetz aufgeführt sind.

Für einige Umsätze gilt ein Nullsatz, etwa für Photovoltaikanlagen bis zu einer bestimmten Größe auf Wohngebäuden. Andere sind steuerfrei, zum Beispiel ärztliche Leistungen, viele Bildungsleistungen, Versicherungen, die meisten Bankleistungen und die Vermietung von Wohnraum.

Die Abgrenzung ist nicht immer intuitiv. Milch ist ermäßigt, Milchmischgetränke mit wenig Milch nicht. Speisen zum Mitnehmen und Speisen im Restaurant wurden zeitweise unterschiedlich behandelt. Bei Grenzfällen helfen der Umsatzsteuer-Anwendungserlass, eine verbindliche Auskunft des Finanzamts oder Ihr Steuerberater.

Vorsteuerabzug an einem Beispiel

Ein Handwerksbetrieb kauft Material für 1.000 € netto, also 1.190 € brutto, und berechnet dem Kunden für den fertigen Auftrag 3.000 € netto plus 570 € Umsatzsteuer, zusammen 3.570 €. In der Voranmeldung meldet der Betrieb 570 € Umsatzsteuer und zieht 190 € Vorsteuer aus dem Materialeinkauf ab. An das Finanzamt fließen 380 €. Wirtschaftlich trägt der Endkunde die gesamte Steuer, der Betrieb reicht sie nur weiter. Deshalb ist für Unternehmen der Nettopreis entscheidend, für Privatkunden der Bruttopreis.

Differenzbesteuerung

Für Gebrauchtwaren, Kunst und Antiquitäten, die Händler von Privatpersonen ohne Umsatzsteuer einkaufen, gilt häufig die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Besteuert wird dann nur die Marge zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, nicht der gesamte Verkaufspreis. Auf der Rechnung wird keine Steuer ausgewiesen. Beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler ist das der Normalfall. Für Ihre Rechnung bedeutet es: Rechnen Sie die Steuer aus der Marge heraus, nicht aus dem Gesamtpreis, etwa mit dem Modus „Brutto“ auf den Margenbetrag.

Kleinunternehmer

Unternehmer mit geringem Umsatz können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Sie stellen dann keine Umsatzsteuer in Rechnung und vermerken das auf der Rechnung, können dafür aber auch keine Vorsteuer aus Einkäufen abziehen. Maßgeblich sind die Umsatzgrenzen im Vorjahr und im laufenden Jahr, die seit 2025 angehoben wurden. Überschreiten Sie die Grenze im laufenden Jahr, gilt ab diesem Umsatz die Regelbesteuerung. Viele Gründer prüfen daher, ob sich ein freiwilliger Verzicht auf die Regelung lohnt, etwa wenn sie hohe Anfangsinvestitionen haben oder überwiegend an Unternehmen verkaufen.

Mehrwertsteuer für Privatkunden

Auch als Privatperson begegnet Ihnen die Mehrwertsteuer ständig, meist unsichtbar im Endpreis. Wichtig wird sie bei größeren Ausgaben:

  • Handwerkerrechnungen: Angebote an Privatkunden müssen Bruttopreise nennen. Steht nur ein Nettopreis da, rechnen Sie 19 % hinzu, bevor Sie Angebote vergleichen.
  • Online-Shops aus dem Ausland: Bei Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU fallen beim Import Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll an, auch bei kleinen Beträgen. Der Paketdienst kassiert sie oft bei der Zustellung, zuzüglich einer Gebühr.
  • Reisen: In anderen Ländern gelten andere Sätze. In vielen Nicht-EU-Ländern können Touristen sich die Steuer beim Ausfuhr erstatten lassen.

Bei Handwerkerleistungen in Ihrem Haushalt können Sie außerdem 20 % der Lohnkosten von der Einkommensteuer abziehen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Dafür brauchen Sie eine Rechnung und müssen per Überweisung zahlen, nicht bar.

Umsatzsteuer in der Praxis

Als Unternehmer erheben Sie die Umsatzsteuer für das Finanzamt. Sie melden sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich und ziehen die Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen ab. Die Differenz zahlen Sie an das Finanzamt oder bekommen sie erstattet. Netto und Steuer auf jeder Rechnung sauber zu trennen, erleichtert die Voranmeldung erheblich.

Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im strukturierten Format empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen bis 2027 beziehungsweise 2028, abhängig vom Umsatz. Ein PDF per E-Mail gilt dann nicht mehr als E-Rechnung.

Geschäfte mit dem Ausland

  • Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern: Hat der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ist die Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei. Prüfen Sie die Nummer über das Bundeszentralamt für Steuern oder das VIES-System.
  • Leistungen ausländischer Unternehmen an Sie: In vielen Fällen schulden Sie selbst die deutsche Umsatzsteuer, das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG. Die Rechnung kommt ohne Steuer, und Sie berechnen sie selbst. Den Betrag liefert der Rechner im Modus „Netto“.
  • Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern: Ab 10.000 € pro Jahr EU-weit gilt die Umsatzsteuer des Kundenlandes, die über den One-Stop-Shop gemeldet werden kann.
  • Ausfuhren in Länder außerhalb der EU sind steuerfrei, wenn Sie den Export nachweisen können.

Was auf eine Rechnung gehört

Eine ordnungsgemäße Rechnung enthält unter anderem Namen und Anschrift beider Seiten, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers, das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, den Leistungszeitpunkt, das Nettoentgelt, den Steuersatz, den Steuerbetrag und den Bruttobetrag. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € genügen weniger Angaben, darunter der Bruttobetrag und der Steuersatz.

Aufbewahrung

Rechnungen und Buchungsbelege müssen Unternehmer seit 2025 grundsätzlich acht Jahre aufbewahren, Bücher und Jahresabschlüsse weiterhin zehn Jahre. Privatpersonen, die Handwerkerleistungen am Grundstück beauftragen, müssen die Rechnung zwei Jahre aufbewahren. Für die Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen zählt übrigens nur der Lohnanteil, der auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein sollte.

Weitere Anwendungen

  • Kassenbon prüfen: Geben Sie die Summe als Brutto mit dem Steuersatz ein und vergleichen Sie die ausgewiesene Steuer.
  • Preise festlegen: Für einen runden Endpreis wie 49,99 € liefert der Modus „Brutto“ den Nettopreis für Ihr Kassensystem.
  • Angebote vergleichen: Manche Händler werben Geschäftskunden mit Nettopreisen. Schlagen Sie die Steuer auf, um mit Bruttopreisen zu vergleichen.

Um einen Betrag in Worten zu schreiben, nutzen Sie den Betrag-in-Worten-Umwandler. Zum Prüfen der USt-IdNr. eines Kunden oder Lieferanten dient der USt-IdNr.-Prüfer, für die Bankverbindung der IBAN-Prüfer.

Ein schneller Kopfrechentrick für 19 %: Teilen Sie den Bruttobetrag durch 6,26, um ungefähr die enthaltene Steuer zu erhalten. Bei 7 % teilen Sie durch 15,29. Für eine Rechnung sollten Sie natürlich den genauen Wert aus dem Rechner nehmen, für eine schnelle Schätzung im Laden oder beim Prüfen eines Angebots reicht der Trick aber völlig aus.

Die Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden weder gespeichert noch übertragen.

Häufige Fragen

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?

Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 bei 19 % oder durch 1,07 bei 7 %. Das Ergebnis ist der Nettobetrag, die Differenz zum Bruttobetrag die Mehrwertsteuer. Ziehen Sie nicht 19 % vom Bruttobetrag ab, das ergibt einen falschen Wert.

Wie viel sind 19 % Mehrwertsteuer von 100 €?

19 €, brutto also 119 €. Sind die 100 € bereits brutto, betragen Netto 84,03 € und Steuer 15,97 €. Der Rechner macht beides, je nachdem, ob Sie „Netto“ oder „Brutto“ wählen.

Was kostet 7 % Mehrwertsteuer?

Der ermäßigte Satz gilt vor allem für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Hotelübernachtungen und den Nahverkehr. Auf 100 € netto kommen 7 €, aus 107 € brutto sind 7 € Steuer enthalten.

Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?

Ja. Umsatzsteuer ist der gesetzliche Begriff, Mehrwertsteuer der umgangssprachliche. Gemeint ist dieselbe Steuer auf Lieferungen und Leistungen von Unternehmen.

Wie wird die Mehrwertsteuer gerundet?

Kaufmännisch auf den Cent, je nach Kassensystem pro Position oder auf die Rechnungssumme. Differenzen von einem Cent zwischen beiden Methoden sind normal. Der Rechner rundet die Steuer auf den Cent.

Muss ein Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und vermerkt das auf der Rechnung. Wird trotzdem Steuer ausgewiesen, schuldet der Unternehmer sie dem Finanzamt.