Geben Sie eine USt-IdNr. (DE plus neun Ziffern) oder eine Steuernummer ein. Der Prüfer erkennt den Typ am Format, berechnet bei der USt-IdNr. die Prüfziffer nach ISO 7064 nach und prüft bei der Steuernummer die Länge. Nichts, was Sie eingeben, verlässt Ihren Browser.
So nutzen Sie den Prüfer
Fügen Sie die Nummer in das Feld ein. Leerzeichen, Punkte, Schrägstriche und Bindestriche werden entfernt. Der Prüfer erkennt den Typ am Aufbau:
- DE gefolgt von neun Ziffern: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
- Zehn bis dreizehn Ziffern: Steuernummer des Finanzamts.
Für die USt-IdNr. prüft er das Format und berechnet die Prüfziffer neu. Stimmt sie nicht, zeigt er an, welche Ziffer zu erwarten wäre. Für die Steuernummer prüft er die Länge, weil Aufbau und Prüfverfahren je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Die USt-IdNr.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergibt das Bundeszentralamt für Steuern. Sie dient dazu, Unternehmen im grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Europäischen Union eindeutig zu erkennen. Eine deutsche USt-IdNr. besteht aus dem Ländercode DE und neun Ziffern, zum Beispiel DE136695976. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer, berechnet nach dem Verfahren ISO 7064 MOD 11,10 aus den acht Ziffern davor.
Unternehmen brauchen die USt-IdNr. vor allem für:
- steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern,
- den Bezug von Waren und Dienstleistungen aus anderen EU-Ländern, bei denen der Kunde die Steuer selbst anmeldet,
- die Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern,
- Rechnungen, auf denen sie statt der Steuernummer angegeben werden kann.
Die Steuernummer
Die Steuernummer vergibt das zuständige Finanzamt. Sie identifiziert ein Unternehmen oder einen Steuerpflichtigen für Steuererklärungen gegenüber diesem Finanzamt. Ihr Aufbau unterscheidet sich je nach Bundesland, etwa mit Schrägstrichen wie 12/345/67890. Im bundeseinheitlichen Format für die elektronische Übermittlung hat sie 13 Stellen, wobei die ersten Ziffern für das Bundesland und das Finanzamt stehen. Wechselt ein Unternehmen das Finanzamt, etwa durch einen Umzug, erhält es eine neue Steuernummer.
Auf Rechnungen muss entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. stehen. Viele Unternehmen geben lieber die USt-IdNr. an, weil die Steuernummer mehr über die Zuordnung beim Finanzamt verrät und für Betrugsversuche missbraucht werden kann.
So beantragen Sie eine USt-IdNr.
Bei der Gründung können Sie die USt-IdNr. direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen, den Sie über ELSTER an das Finanzamt senden. Das Finanzamt leitet die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern weiter, das die Nummer per Post zuteilt. Haben Sie bereits eine Steuernummer, beantragen Sie die USt-IdNr. online beim Bundeszentralamt für Steuern. Die Zuteilung dauert meist einige Tage bis wenige Wochen. Bis dahin können Sie keine steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen abrechnen, planen Sie also rechtzeitig.
Die Zusammenfassende Meldung
Wer steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen ausführt oder bestimmte Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringt, muss eine Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern abgeben, in der Regel monatlich. Darin stehen die USt-IdNr. jedes Kunden und die Summe der Umsätze. Die Behörden der Mitgliedstaaten gleichen diese Meldungen untereinander ab. Eine falsche Nummer in der Meldung fällt deshalb auf und führt zu Rückfragen. Auch aus diesem Grund lohnt es sich, Kundennummern sorgfältig zu prüfen.
Steuernummer und Finanzamt
Die Steuernummer verrät, welches Finanzamt für ein Unternehmen zuständig ist. Im 13-stelligen bundeseinheitlichen Format steht die erste Ziffer für das Bundesland, die nächsten Ziffern für das Finanzamt, danach folgen eine Bezirksnummer, eine Unterscheidungsnummer und eine Prüfziffer. Weil jedes Land eigene Prüfverfahren nutzt, prüft dieses Werkzeug nur die Länge. Für Sie als Geschäftspartner ist meist die USt-IdNr. aussagekräftiger, weil sie bundesweit einheitlich aufgebaut und online bestätigbar ist.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer
Seit Ende 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern schrittweise die Wirtschafts-Identifikationsnummer an alle wirtschaftlich Tätigen. Sie besteht aus DE, neun Ziffern und, durch einen Bindestrich getrennt, einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten oder Betriebe. Bei Unternehmen, die bereits eine USt-IdNr. haben, entsprechen die ersten elf Zeichen dieser Nummer. Langfristig soll sie die Kommunikation mit verschiedenen Behörden vereinfachen.
Davon zu unterscheiden ist die steuerliche Identifikationsnummer für Privatpersonen, elf Ziffern ohne Ländercode, die jeder Mensch mit Wohnsitz in Deutschland lebenslang behält. Sie gehört nicht auf Rechnungen.
Was die Prüfung beweist und was nicht
Eine Nummer, die alle Kontrollen besteht, ist korrekt aufgebaut. Das beweist nicht, dass:
- sie tatsächlich vergeben wurde,
- sie zu dem Unternehmen gehört, das auf der Rechnung steht,
- sie gegenwärtig gültig ist.
Für Geschäfte mit anderen EU-Ländern reicht die formale Prüfung nicht. Bevor Sie eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung abrechnen, sollten Sie die USt-IdNr. Ihres Kunden über das Bundeszentralamt für Steuern bestätigen lassen. Die einfache Bestätigungsanfrage zeigt, ob die Nummer gültig ist. Die qualifizierte Bestätigungsanfrage prüft zusätzlich Name, Ort, Postleitzahl und Straße. Sie dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und sollte dokumentiert werden. Alternativ bietet das VIES-System der Europäischen Kommission eine Abfrage für Nummern aller Mitgliedstaaten.
Warum die Prüfung wichtig ist
- Steuerfreie Lieferungen: Die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung setzt unter anderem voraus, dass der Kunde eine gültige USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats verwendet. Fehlt sie oder ist sie ungültig, kann das Finanzamt die Umsatzsteuer nachfordern.
- Vorsteuerabzug: Für den Vorsteuerabzug muss die Rechnung des Lieferanten alle Pflichtangaben enthalten, darunter die Steuernummer oder USt-IdNr. Eine offensichtlich falsche Nummer kann bei einer Prüfung Fragen aufwerfen.
- Schutz vor Betrug: Scheinfirmen nutzen gern erfundene oder fremde Nummern. Eine formale Prüfung entlarvt erfundene Nummern, die Bestätigungsanfrage auch fremde.
- E-Rechnung: In strukturierten E-Rechnungen werden Identifikationsnummern maschinell verarbeitet. Fehler fallen dabei schneller auf und führen zu Rückfragen.
Das Ergebnis lesen
Jede Kontrolle erscheint mit einem Haken oder einem Kreuz. Scheitert das Format, prüfen Sie Ländercode und Ziffernzahl. Ist das Format richtig, aber die Prüfziffer falsch, wurde fast immer eine Ziffer falsch übertragen oder zwei Ziffern vertauscht. Der Prüfer nennt die erwartete Prüfziffer, aber verwenden Sie sie nicht, um die Nummer „zu reparieren“. Gehen Sie zum Originaldokument zurück und lassen Sie sich die Nummer vom Geschäftspartner bestätigen.
Häufige Fehler
- Steuernummer und USt-IdNr. verwechseln oder die persönliche Steuer-ID auf die Rechnung setzen.
- Den Ländercode DE weglassen oder Zahlendreher beim Abtippen aus einem PDF.
- Die USt-IdNr. einer Muttergesellschaft für eine Tochter verwenden, die eine eigene Nummer hat.
- Bei Organschaften: Nur der Organträger hat eine USt-IdNr. für die Umsatzsteuer, Organgesellschaften erhalten aber eigene Nummern für den innergemeinschaftlichen Handel.
- Kleinunternehmer, die glauben, keine USt-IdNr. zu brauchen: Für den Bezug von Leistungen aus dem EU-Ausland kann sie trotzdem nötig sein.
Stammdaten sauber halten
Wer Kunden und Lieferanten in einer Datenbank verwaltet, prüft die Nummern beim Anlegen und für aktive Geschäftspartner regelmäßig erneut, mindestens einmal im Jahr, weil Nummern ungültig werden können. Speichern Sie Datum und Ergebnis jeder qualifizierten Bestätigungsanfrage, am besten direkt beim Datensatz des Geschäftspartners. Formatieren Sie Spalten in Tabellenkalkulationen als Text, damit Programme keine Ziffern abschneiden, keine Bindestriche entfernen und lange Nummern nicht in wissenschaftliche Schreibweise umwandeln.
Ausländische Kunden und Lieferanten
Bei Geschäften mit Unternehmen aus anderen EU-Ländern begegnen Ihnen deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, etwa ATU für Österreich, FR für Frankreich oder NL für die Niederlande mit dem typischen B01 am Ende. Jedes Land hat einen eigenen Aufbau und eigene Prüfziffern. Diese formale Prüfung deckt der Prüfer nicht ab, die Bestätigungsanfrage beim Bundeszentralamt für Steuern aber schon, und zwar für Nummern aller Mitgliedstaaten. Für Kunden aus der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder anderen Drittländern gibt es keine EU-Bestätigung. Dort brauchen Sie andere Nachweise, etwa Ausfuhrbelege.
Verwandte Werkzeuge
Die Bankverbindung desselben Lieferanten prüft der IBAN-Prüfer. Den Rechnungsbetrag mit Mehrwertsteuer berechnet der Mehrwertsteuer-Rechner, und für Verträge schreibt der Betrag-in-Worten-Umwandler den Betrag aus.
Datenschutz
Die Prüfung erfolgt in Ihrem Browser. Die eingegebenen Nummern werden weder an unseren Server gesendet noch gespeichert.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr.?
Die Steuernummer vergibt das Finanzamt für Steuererklärungen, sie unterscheidet sich je nach Bundesland im Aufbau. Die USt-IdNr. vergibt das Bundeszentralamt für Steuern für den Handel innerhalb der EU, sie beginnt immer mit DE und hat neun Ziffern.
Wie wird die Prüfziffer der USt-IdNr. berechnet?
Nach dem Verfahren ISO 7064 MOD 11,10. Dabei werden die acht Ziffern nacheinander mit einem laufenden Produkt verrechnet, und die Prüfziffer ergibt sich aus 11 minus diesem Produkt. Ergibt sich 10, ist die Prüfziffer 0. Der Prüfer erledigt das automatisch.
Wie prüfe ich, ob eine USt-IdNr. gültig ist?
Formal mit diesem Prüfer. Ob die Nummer tatsächlich vergeben und gültig ist, bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern über eine einfache oder qualifizierte Bestätigungsanfrage, oder das VIES-System der EU.
Muss die USt-IdNr. auf jede Rechnung?
Auf jede Rechnung gehört entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. des leistenden Unternehmens. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reverse-Charge-Leistungen ist zusätzlich die USt-IdNr. des Kunden anzugeben.
Brauchen Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?
Nicht zwingend. Sie kann aber nötig werden, etwa wenn Sie Leistungen von Unternehmen aus anderen EU-Ländern beziehen. Beantragen können Sie sie beim Bundeszentralamt für Steuern, meist online.
Funktioniert der Prüfer auch für ausländische Nummern?
Nein, er prüft nur deutsche Formate. Für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern anderer EU-Länder nutzen Sie das VIES-System der Europäischen Kommission, das auch die Gültigkeit abfragt.

