Geben Sie Restschuld, Zinssatz, Restlaufzeit und den Betrag der Sondertilgung ein. Der Rechner vergleicht die beiden Möglichkeiten, die Ihre Bank anbietet: Rate beibehalten und Laufzeit verkürzen, oder Laufzeit beibehalten und Rate senken.
So nutzen Sie den Rechner
- Restschuld: was Sie heute noch schulden, laut letztem Kontoauszug oder Tilgungsplan. Nicht den ursprünglichen Kreditbetrag eingeben.
- Zinssatz: der gebundene Sollzins Ihres Darlehens.
- Restlaufzeit: die Jahre bis zur letzten Rate.
- Sondertilgung: der Betrag, den Sie zusätzlich zahlen wollen, etwa aus einer Prämie, einer Erbschaft oder einem fälligen Festgeld.
Das Ergebnis zeigt die Zinsersparnis bei beiden Varianten, um wie viel früher der Kredit endet, wenn Sie die Rate beibehalten, und die neue Rate, wenn Sie sie senken. Die Tabelle stellt drei Fälle gegenüber: ohne Sondertilgung, mit kürzerer Laufzeit und mit niedrigerer Rate.
Ein Rechenbeispiel
Sie schulden 300.000 € zu 3,5 % mit 15 Jahren Restlaufzeit. Die Rate beträgt rund 2.145 €, und ohne Sondertilgung zahlen Sie noch rund 86.037 € Zinsen.
Sie leisten eine Sondertilgung von 50.000 €:
| Ohne Sondertilgung | Laufzeit verkürzen | Rate senken | |
|---|---|---|---|
| Monatsrate | 2.145 € | 2.145 € | 1.787 € |
| Restlaufzeit | 15 Jahre | 11 Jahre und 11 Monate | 15 Jahre |
| Zinsen bis zum Ende | 86.037 € | 55.971 € | 71.698 € |
| Ersparnis | 30.066 € | 14.339 € |
Wer die Rate beibehält, spart rund 30.000 € Zinsen und ist 37 Monate früher schuldenfrei. Wer die Rate senkt, spart rund 14.300 € und hat jeden Monat rund 358 € mehr zur Verfügung.
Mit kleineren Beträgen funktioniert es genauso. Eine Sondertilgung von 10.000 € spart beim selben Kredit rund 6.724 € Zinsen und sieben Monate Laufzeit, wenn die Rate gleich bleibt, oder rund 2.868 € bei einer neuen Rate von 2.073 €.
Laufzeit verkürzen oder Rate senken?
Die kürzere Laufzeit spart mehr, weil die Rate hoch bleibt und alles, was über die Monatszinsen hinausgeht, in die Tilgung fließt. Bei einer niedrigeren Rate verteilt sich die Restschuld auf dieselbe Zahl an Monaten, Sie tilgen pro Monat weniger, und die Zinsen laufen länger.
Eine niedrigere Rate ist trotzdem sinnvoll, wenn:
- das Budget knapp ist,
- das Einkommen unsicher wird, etwa durch Elternzeit oder Selbstständigkeit,
- Sie mehr Spielraum für Rücklagen oder Altersvorsorge brauchen.
In Deutschland ist bei Annuitätendarlehen die Laufzeitverkürzung der Normalfall: Die Bank behält die vereinbarte Rate bei, und der Kredit endet früher. Eine Ratensenkung müssen Sie meist ausdrücklich vereinbaren, oft über einen Tilgungssatzwechsel.
Sondertilgungsrecht im Vertrag
Bei Baufinanzierungen mit fester Zinsbindung dürfen Sie nicht einfach beliebig viel zurückzahlen. Üblich ist ein vertragliches Sondertilgungsrecht von 5 % oder 10 % des ursprünglichen Kreditbetrags pro Jahr, kostenlos oder gegen einen kleinen Zinsaufschlag. Bei 300.000 € Darlehen und 5 % sind das 15.000 € pro Kalenderjahr. Nicht genutzte Beträge verfallen in der Regel am Jahresende.
Wollen Sie mehr zurückzahlen als vereinbart, verlangt die Bank während der Zinsbindung eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sie gleicht den Zinsverlust aus, den die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung hat, und kann bei gesunkenen Marktzinsen beträchtlich sein. Ob sie fair berechnet wurde, lässt sich etwa von Verbraucherzentralen prüfen.
Gesetzliche Kündigungsrechte
Unabhängig vom Vertrag gibt es Rechte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:
- Nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung können Sie ein Darlehen mit festem Zins mit sechs Monaten Frist ganz oder teilweise kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das gilt auch bei 15 oder 20 Jahren Zinsbindung.
- Darlehen mit variablem Zins können Sie jederzeit mit drei Monaten Frist kündigen.
- Bei einem berechtigten Interesse, etwa einem Verkauf der Immobilie, können Sie vorzeitig kündigen, müssen aber die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Bei Ratenkrediten für Verbraucher dürfen Sie jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist dann auf 1 % des vorzeitig gezahlten Betrags begrenzt, wenn mehr als ein Jahr Restlaufzeit bleibt, sonst auf 0,5 %, und darf die Zinsen bis zum Ende nicht übersteigen.
Grobe Schätzung der Vorfälligkeitsentschädigung
Die genaue Berechnung ist kompliziert, aber eine grobe Schätzung hilft bei der Entscheidung. Die Bank vergleicht den Zins Ihres Vertrags mit dem Zins, den sie heute für das zurückgezahlte Geld bekommt, über die restliche Zinsbindung. Zahlen Sie 100.000 € mit 3,5 % zurück, und die Bank kann das Geld nur noch zu 2,5 % anlegen, fehlt ihr ein Prozentpunkt pro Jahr. Bei vier Jahren restlicher Zinsbindung sind das grob 4.000 €, abzüglich ersparter Verwaltungskosten und Risikokosten. Liegt der Marktzins heute über Ihrem Vertragszins, kann die Entschädigung sehr niedrig sein. Lassen Sie sich die Berechnung der Bank immer schriftlich geben und prüfen Sie sie.
Wohn-Riester und Bausparvertrag
Wer einen Riester-Vertrag hat, kann das geförderte Kapital unter bestimmten Bedingungen für die Tilgung eines Kredits für die selbst genutzte Immobilie einsetzen, als sogenannte Entnahme für Wohneigentum. Die Förderung bleibt erhalten, die Besteuerung erfolgt später über ein Wohnförderkonto. Auch ein zuteilungsreifer Bausparvertrag kann als Sondertilgung in die Baufinanzierung fließen, wenn der Vertrag das zulässt. Prüfen Sie in beiden Fällen die Bedingungen genau.
So läuft eine Sondertilgung ab
Prüfen Sie im Vertrag, wie viel Sie in diesem Jahr kostenlos tilgen dürfen und ob ein Mindestbetrag gilt. Viele Banken akzeptieren Sondertilgungen per Überweisung mit einem bestimmten Verwendungszweck, andere wollen vorher eine schriftliche Mitteilung. Lassen Sie sich danach einen neuen Tilgungsplan schicken und prüfen Sie, ob die Restschuld um den vollen Betrag gesunken ist. Einen eigenen Plan mit der neuen Restschuld erstellt der Tilgungsplan.
Wann sich eine Sondertilgung am meisten lohnt
Früh in der Laufzeit, weil die Zinsen dann noch am längsten laufen würden. In den letzten Jahren besteht die Rate fast nur noch aus Tilgung, und die Ersparnis ist gering.
Vor der Sondertilgung lohnt ein Vergleich:
- Halten Sie eine Notfallreserve von mehreren Monatsausgaben. Geld, das in die Tilgung fließt, bekommen Sie nicht zurück.
- Lösen Sie teurere Schulden zuerst ab, etwa Dispokredit oder Ratenkredit.
- Vergleichen Sie Renditen. Eine Sondertilgung bringt eine sichere Rendite in Höhe des Kreditzinses. Bringt Tages- oder Festgeld nach Abgeltungsteuer weniger, gewinnt die Tilgung. Der Festgeld-Rechner hilft beim Vergleich.
- Für lange Zeiträume kann ein ETF-Sparplan mehr bringen als der Kreditzins, aber mit Risiko. Der Rechner für monatliches Investieren zeigt Szenarien.
Viele Kredite aus den Jahren 2019 bis 2021 haben Zinsen um 1 %. Für sie lohnt eine Sondertilgung kaum, wenn das Geld sicher mehr bringen kann.
Regelmäßige Sondertilgungen
Der Rechner bildet eine einmalige Zahlung ab. Viele zahlen jedes Jahr einen Teil des Weihnachtsgelds zusätzlich ein. Beim selben Kredit über 300.000 € zu 3,5 % mit 15 Jahren Restlaufzeit führen 5.000 € Sondertilgung am Ende jedes Jahres bei gleicher Rate dazu, dass der Kredit nach genau 12 Jahren getilgt ist. Das spart rund 17.263 € Zinsen und drei Jahre Raten, ohne große Einmalzahlung.
Verkauf der Immobilie
Verkaufen Sie die Immobilie vor Ende der Zinsbindung, wird der Kredit aus dem Kaufpreis abgelöst, und die Bank verlangt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Alternativen sind ein Pfandtausch, bei dem der Kredit auf eine neue Immobilie übertragen wird, oder die Übernahme des Kredits durch den Käufer, wenn die Bank zustimmt. Beides kann sich lohnen, wenn Ihr Vertragszins niedriger ist als der aktuelle Marktzins. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
Sondertilgung oder Umschuldung?
Liegt Ihr Zins deutlich über dem aktuellen Marktniveau und steht das Ende der Zinsbindung bevor, kann eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank mehr bringen als eine Sondertilgung. Der Umschuldungsrechner vergleicht Ersparnis und Kosten. Oft ist es am besten, beides zu kombinieren: zum Ende der Zinsbindung einen Teil tilgen und den Rest günstiger anschließen.
Eine einfache Faustregel: Solange Ihr Notgroschen steht und Sie keine teureren Schulden haben, ist jede Sondertilgung bei einem Kreditzins über dem sicheren Anlagezins nach Steuern ein gutes und risikoloses Geschäft.
Der Rechner läuft in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden nicht übertragen.
Häufige Fragen
Laufzeit verkürzen oder Rate senken?
Die kürzere Laufzeit spart mehr Zinsen. Bei 300.000 € zu 3,5 % und 15 Jahren Restlaufzeit spart eine Sondertilgung von 50.000 € rund 30.000 € bei gleicher Rate und rund 14.300 € bei gesenkter Rate. Senken Sie die Rate nur, wenn Sie den monatlichen Spielraum brauchen.
Wie viel darf ich jedes Jahr sondertilgen?
So viel, wie Ihr Vertrag erlaubt, meist 5 % oder 10 % des ursprünglichen Kreditbetrags pro Jahr. Ohne vereinbartes Sondertilgungsrecht ist während der Zinsbindung nur eine Rückzahlung mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich, außer nach zehn Jahren ab Auszahlung.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Ein Ausgleich für den Zinsschaden der Bank, wenn Sie einen Kredit mit fester Zinsbindung vorzeitig zurückzahlen. Ihre Höhe hängt von Restschuld, Restlaufzeit der Zinsbindung und dem Unterschied zwischen Vertragszins und aktuellem Marktzins ab.
Kann ich nach zehn Jahren kostenlos kündigen?
Ja. Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung können Sie ein Festzinsdarlehen mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist besonders bei langen Zinsbindungen von 15 oder 20 Jahren wichtig, wenn die Zinsen gefallen sind.
Lohnt sich eine Sondertilgung bei 1 % Zins?
Meist nicht. Die Sondertilgung bringt eine sichere Rendite in Höhe des Kreditzinses. Bringen Tagesgeld, Festgeld oder Anleihen nach Steuern mehr, ist das Geld dort besser aufgehoben, vorausgesetzt, Sie halten eine ausreichende Reserve.
Kann ich Sondertilgungen steuerlich absetzen?
Bei selbst genutzten Immobilien nicht. Bei vermieteten Immobilien sind die Schuldzinsen Werbungskosten. Eine Sondertilgung senkt die künftigen Zinsen und damit auch die absetzbaren Werbungskosten, was die Ersparnis nach Steuern etwas verringert.

